Für Patienten

Zuzahlung

Der Gesetzgeber sieht für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten vor. Die gesetzliche Zuzahlung beläuft sich auf 10 Euro pro Behandlungstag für max. 28 Behandlungstage pro Kalenderjahr. Der Zuzahlungsbetrag ist am Entlassungstag in der Patientenaufnahme zu begleichen. Der Betrag kann wahlweise in bar oder per EC Karte bezahlt werden. Die Zuzahlung erfolgt vom Patienten an das Klinikum und wird durch das Klinikum mit der Krankenkasse verrechnet. Ist eine sofortige Begleichung des Zuzahlungsbetrages Ihrerseits nicht möglich, erhalten Sie die Rechnung per Post. Wir empfehlen Ihnen den Zuzahlungsbeleg für den Fall eines erneuten Krankenaufenthaltes sorgfältig aufzubewahren.

Nach 18:00 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen erfolgt die Abmeldung auf der Station. In jedem Fall geben Sie bei Ihrer Entlassung Ihr schnurloses Telefon an der Patienten-Information ab.

Wir wünschen unseren Patienten weiterhin gute Genesung!