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Aufgaben der Pflege

Die Aufgaben eines/einer Gesundheits- und Krankenpfleger/in und eines/einer Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers/in sind nach § 3, Abschnitt 2 des Krankenpflegegesetzes folgendermaßen festgelegt:

  • Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugsperson in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
  • Einleitung lebenerhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
  • Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung des eigenständigen Lebensführung

Die Pflegekraft muss folgende Aufgaben im rahmen der Mitwirkung ausführen:

  • Eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
  • Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
  • Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen

Außerdem

  • Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen arbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen entwickeln
Kontakt
Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
Maria-Grollmuß-Straße 10
02977 Hoyerswerda

Telefon: 03571 44-0
Telefax: 03571 44-2264
Gesundheitsförderung
Sana und Kieser Training kooperieren im Bereich der Gesundheitsförderung.