Wahlleistungen
Sie können
- Ein- oder Zweibettzimmer,
- Chefarztbehandlung und
- Telefon
als Wahlleistungen im Seenland Klinikum in Anspruch nehmen.
Die Wahlleistungen sind abhängig von der Versicherungsart, also ob Sie zusatzversichert oder privatversichert sind. Oder Sie tragen die Kosten für Wahlleistungen privat. Falls Sie eine oder mehrere der Wahlleistungen nutzen möchten, nennen Sie diese unseren Mitarbeitern gleich in der Patientenaufnahme, zusammen mit dem Namen der Krankenkasse, der Versicherungsnummer und der Versicherungskarte.
Die Chefarztbehandlung wird schriftlich in der Patientenaufnahme festgelegt.
Wie Ihnen sicher schon bekannt sein wird, sind viele Leistungen der Krankenkasse mit einem sogenannten Eigenanteil versehen. Das heißt, Sie müssen nach den Vorgaben des Gesetzgebers einen bestimmten Anteil der Kosten von Diagnose und Therapie selbst tragen. In einigen Fällen sieht die gesetzliche Regelung auch die Möglichkeit der Befreiung von diesen Kosten vor.
Auch für Leistungen eines Krankenhauses ist die Zuzahlung zwingend vorgeschrieben.
Im konkreten Fall heißt das für Sie:
- Zuzahlung für die Tage 1 bis 28 des stationären Klinikaufenthaltes pro Jahr 10,00 € pro Tag
- ab dem 29. Tag sind Sie automatisch von allen Zuzahlungen befreit.
Die Zahlung Ihres Eigenanteils entsprechend der Verweildauer nehmen Sie bitte am Tage Ihrer Entlassung bei den Mitarbeitern der Patientenaufnahme vor. Dort erhalten Sie auch gern Antwort auf Ihre eventuellen Fragen.



